Allgemeine Geschäftsbedingungen der CI Cloud Item GmbH

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1. Cloud Item erbringt alle Lieferungen und Leistungen für Produkte ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3 Cloud Item kann gelegentlich Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vornehmen.  Sofern von Cloud Item nicht anders angegeben, werden wesentliche Änderungen an den Geschäftsbedingungen 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam, es sei denn, die Änderungen wirken sich auf neue Funktionen aus. In diesem Fall werden sie sofort wirksam. Cloud Item wird den Kunden mindestens 90 Tage im Voraus über wesentliche nachteilige Änderungen an den Leistungspflichten oder Diensten benachrichtigen. Falls der Kunde der überarbeiteten Vereinbarung nicht zustimmt, hat er die Möglichkeit, die Nutzung der Cloud-Dienste einzustellen. Der Kunde kann die Vereinbarung auch gemäß Paragraph 5.7 ordentlich kündigen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach einer solch erheblichen Änderung stellt seine Zustimmung zu diesen Änderungen dar.

1.4. Cloud Item kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2. Leistungspflichten

2.1. Cloud Item gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Dienste von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die angebotenen Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Cloud Item liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. Cloud Item kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

2.2. Der Speicherplatz pro Kunde ist auf 10 GB beschränkt. Erreicht der Kunde die Höhe des verfügbaren Speichervolumens, kann Cloud Item dem Kunden ein individuelles Angebot zur Erweiterung des Speicherplatzes unterbreiten.

2.3 Die Anzahl von Digitalen Zwillingen (TwinIDs&TwinOS) pro Kunde ist auf 1000 Einheiten beschränkt. Erreicht der Kunde die Anzahl der Einheiten, kann Cloud Item dem Kunden ein individuelles Angebot zur für zusätzliche Digitale Zwillinge unterbreiten.

2.4 Der Datentransfer ist pro Kunde auf 10 GB / Monat beschränkt. Überschreitet der Kunde die Höhe des Datentransfers, kann Cloud Item dem Kunden ein individuelles Angebot zur Erweiterung des Datentransfers unterbreiten.

2.5. Gerät Cloud Item mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Cloud Item eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

2.6. Aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der Cloud Item-Systeme oder um ihrer Obliegenheit, technisch aktuelle Lösungen bereitzustellen, nachzukommen, behält sich Cloud Item vor, einzelne Features, Anwendungen, Skripten, Apps, Links und Programme abzuschalten oder zu ändern, soweit der Vertragszweck dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderung für den Kunden nicht unzumutbar erscheint.

2.7 Cloud Item bemüht sich, soweit es in ihrem Einflussbereich liegt, dem Kunden technische Alternativen anzubieten, z.B. Upgrades oder aktualisierte Versionen. Sollte Cloud Item eine erhebliche Änderung an den Diensten vornehmen, die sich in erheblicher Weise auf ihre Nutzung durch den Kunden auswirkt, wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt, sofern er Benachrichtigungen zu solchen Änderungen abonniert hat.

2.8. Beauftragt der Kunde einzelne Produkte separat, so gelten die Leistungszusagen in den jeweiligen Leistungsscheinen der einzelnen Produkte. 

3. Freistellung

3.1. Der Kunde garantiert, dass die von ihm betriebenen Inhalte und Funktionen keine Rechte Dritter verletzen.

3.2. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von SSL-Zertifikaten wird Cloud Item im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller lediglich als Vermittler tätig. Cloud Item hat auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss. Cloud Item übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Zertifikate überhaupt zugeteilt werden oder auf Dauer Bestand haben. Soweit SSL-Zertifikate Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Digicert sowie die Nutzungsbedingungen von Let‘s Encrypt und der Internet Security Research Group.

3.3. Bei der Bereitstellung von Blockchain-basierten Leistungen stellt Cloud Item lediglich die Blockchain-Anbindung und Speicherung von Kundendaten zur Verfügung. Cloud Item übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Blockchain auf Dauer Bestand hat, bestimmte Funktionen, Sicherheits- oder Leistungsparameter bereitstellt werden. Cloud Item stellt den Erhalt der Daten sicher, kann aber eine eventuelle Überführung auf eine andere Blockchain nicht garantieren.

4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

4.1. Der Kunde erhält von Cloud Item für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des plattformbasierten Betriebssystems TwinOS sowie von einzelnen, zwischen den Parteien vereinbarten Apps. Der Begriff „Programm“ umfasst das TwinOS sowie die zur Verfügung gestellten Apps. Er umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält.

4.3. Die von Cloud Item erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach dem Funktionsumfang (zum Beispiel digitale Dienste), den Ressourcen (zum Beispiel Speicherplatz), der Lizenzdauer (z.B. 2 Jahre) oder einer Kombination aus den Obigen.

4.4. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Cloud Item nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.5. Soweit dem Kunden von Cloud Item ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Cloud Item zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Cloud Item bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

4.6. Sofern das vom Kunden gewählte Angebot die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen beinhaltet, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages und im Zusammenhang der mit diesem Vertrag erstellten Funktion online zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu kopieren und anderweitig zu verwenden. Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich speziellerer Lizenzbedingungen der zur Verfügung gestellten Inhalte.

4.7. Cloud Item haftet nicht für Wettbewerbsverstöße, Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten und von geistigem Eigentum sowie nicht für sonstige Rechtsverletzungen, die der Kunde bei der Nutzung der Cloud Item begeht.

4.8. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.7 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Cloud Item eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 2.500,00,

4.9 Cloud Item behält sich das Eigentum sowie alle Rechte des geistigen Eigentums an allen von ihren abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Cloud Item weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Cloud Item diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

5.1. Cloud Item ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

5.2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Cloud Item oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

5.3. Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

5.4. Cloud Item ist berechtigt, die TwinIDs des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

5.5. Werden von Dritten gegenüber Cloud Item Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist Cloud Item berechtigt, das entsprechende Leistungsangebot des Kunden zu sperren.

5.6. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Cloud Item insbesondere dann vor, wenn der Kunde

(a) sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr in Verzug befindet,

(b) schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., bzw. 11 geregelten Pflichten verstößt,

(c) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.6 geregelten Anforderungen genügen oder

(d) schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.7. Kündigungen haben stets in Textform (z. B. Fax oder E-Mail) zu erfolgen. Kündigt ein Unternehmer per E-Mail, so muss die Kündigung unter Verwendung der vom Unternehmer als Kontakt hinterlegten E-Mail Adresse versendet werden, um die Authentizität der Erklärung zu gewährleisten.

5.8.1 Produkte von Cloud Item können über eine „App Marktplatz“-Funktionalität verfügen, die es Kunden ermöglicht, Zugang zu Software, Dienstleistungen oder Anwendungen („Apps“) zu erhalten, die von Dritten entwickelt und veröffentlicht werden.

5.8.2 Dem Kunden im App Marktplatz Zugriff auf Apps von Dritten zu ermöglichen stellt kein Vertragsangebot von Cloud Item gegenüber dem Kunden dar. Die Dritten und Cloud Item sind unabhängige Parteien und Cloud Item wird keine Partei des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten.

5.8.3 Cloud Item weist den Kunden darauf hin, dass die Verwendung von Apps Dritter unter den von den Dritten selbst festgelegten Bedingungen und Konditionen erfolgt.

5.8.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Cloud Item und die mit Cloud Item verbundenen Unternehmen in keiner Weise für Schäden verantwortlich sind, die durch die Nutzung von Apps Dritter entstehen.

5.8.5 Cloud Item weist den Kunden darauf hin, dass durch die Verwendung von Apps Dritter private und/oder sensible Informationen, die der Kunde mit Cloud Item teilt, von der Drittpartei, welche die App zur Verfügung stellt, eingesehen werden können, und dass Cloud Item nicht verantwortlich ist für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Daten, die sich aus diesem Zugriff ergeben können.

6. Preise, Zahlung, kostenlose Testversion

6.1. Die Preise sind Festpreise. Alle Entgelte verstehen sich in Euro (EUR). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.2 Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden zum Beginn des jeweiligen Kalendermonats im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Abrechnung durch die Cloud Item nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats.

6.3 Bei der Lieferung von Waren verstehen sich die Preise ab Werk, exklusive Verpackungs- und etwa anfallenden Versandkosten. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands trägt der Kunde bei der Ausfuhr und/oder Einfuhr anfallende Zölle, Steuern, Gebühren und andere öffentliche Abgaben.

6.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden die Entgelte, bei anderen als Dauerschuldverhältnissen, mit der Erbringung der Lieferungen und Leistungen, bei Werkleistungen oder sofern eine Abnahme vereinbart wurde, mit der Abnahme zur Zahlung fällig.

6.5. Cloud Item ist berechtigt, die Entgelte zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer von Cloud Item gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Cloud Item weist den Kunden in der Änderungsmitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

6.6.  Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei Cloud Item auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.

6.7.  Im Verzugsfall berechnet Cloud Item Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Cloud Item vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbesondere ist Cloud Item nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens zwei Wochen in Verzug befindet.

6.8. Cloud Item ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für die betroffenen vertragsgegenständlichen Waren oder Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist Cloud Item zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.

6.9. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Produkt (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Zahlung der Entgelte erfolgt vorrangig durch Lastschrifteinzug oder Vorkasse. Der Kunde ermächtigt Cloud Item, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Kunden ausschließlich in digitaler Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt.

6.10. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

6.11.  Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Cloud Item eine Rücklastschrift gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

6.12.  Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.13.1 Nimmt der Kunde eine kostenlose Testversion in Anspruch, so unterliegt diese den vorliegenden AGBs. Die Leistungspflichten und die Haftungsfreistellung gelten nicht für die Nutzung der Dienste im Rahmen der kostenlosen Testversion. Nur Neukunden sind zur Teilnahme an der kostenlosen Testversion berechtigt. Die kostenlose Testversion beginnt, wenn der Kunde ein Abrechnungskonto erstellt und endet an dem früheren der folgenden Tage (i) dem Datum, an dem die in Anspruch genommenen Leistungen die unter 2.2-2.4 beschriebenen Leistungspflichten überschreitet, oder (ii) 30 Tage nach dem Startdatum des kostenlosen Testzeitraums.

6.13.2 Der Kunde erhält möglicherweise regelmäßige Mitteilungen von Cloud Item an die Kontaktinformationen, die er bei der Anmeldung für die kostenlose Testversion angegeben/verlinkt hat, wie z. B. Schulungs- und Einführungsmaterialien, Produkttipps und -updates, Veranstaltungsinformationen und Sonderangebote. Kunden können den Erhalt von E-Mail-Kommunikation beenden, indem sie sich über den Abmeldelink in den E-Mails abmelden. Die von uns erfassten personenbezogenen Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen von Cloud Item.

6.13.3 Bestimmte Services und Funktionen sind im Rahmen der kostenlosen Testversion nicht verfügbar. Cloud Item ist berechtigt, die kostenlose Testversion jederzeit mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden zu beenden oder zu ändern.

6.13.4 Der Kunde kann während der kostenlosen Testphase jederzeit sein kostenloses Testkonto in ein Standardkonto umwandeln. Wenn der kostenlose Testzeitraum endet oder beendet wird, hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf den Service.

7. Lieferung von physischen Gegenständen

7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Scheyern, soweit nichts anderes bestimmt oder aus den Umständen nichts anderes zu entnehmen ist. Schuldet Cloud Item auch die Installation von bei Cloud Item bezogenen Produkten, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

7.2 Bei Versendung stehen Versandart und Verpackung unter dem pflichtgemäßen Ermessen der Cloud Item. Die Sendung wird von Cloud Item nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

7.3 Bei Versendung an einen anderen als den Erfüllungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Ferner geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt.

7.4 Soweit eine Lieferung oder Leistung Werkleistungen zum Gegenstand hat oder sonst eine Abnahme ausdrücklich vereinbart wurde, gilt die Lieferung bzw. Leistung als abgenommen, wenn:

7.4.1 die Lieferung bzw. Leistung erfüllt und/oder, sofern Cloud Item auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

7.4.2 kein Mangel vorliegt, der die Nutzung der Kaufsache bzw. des Werks unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt,

7.4.3 Cloud Item den Kunden zur Abnahme aufgefordert hat, und

7.4.4 seit Abschluss der Lieferung, Leistung und/oder Installation (i) mindestens sechs Werktage vergangen sind und der Kunde mit der Nutzung der Lieferung begonnen hat (z. B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) oder (ii) mindestens zwölf Werktage vergangen sind, und der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums unterlassen hat.

7.5 Angaben der Cloud Item zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die uneingeschränkte Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die uneingeschränkte Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

7.6 Von Cloud Item in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

7.7 Cloud Item haftet nicht für Unmöglichkeiten der Lieferung oder Lieferverzug, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und von Cloud Item nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. nicht vorhersehbare und von der Cloud Item nicht zu vertretende Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind oder einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht.

7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, ab der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Absatz 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Absatz 3 BGB) und für Ansprüche aus dem Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

7.9 Soweit der Kunde Kaufmann (§ 1 HGB) ist und keine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Cloud Item offensichtliche Mängel oder andere Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes und andere Mängel nicht binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels, in Textform anzeigt. Hierfür genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Waren gelten jedoch nicht als genehmigt, soweit die Cloud Item einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

7.10 Bei Mängeln der gelieferten oder hergestellten Gegenstände stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, vorbehaltlich des vorstehenden Abs. (1), zu. Soweit der Kunde Nacherfüllung verlangen kann, erfolgt diese nach Wahl und auf Kosten der Cloud Item durch Lieferung eines neuen Gegenstandes (Nachlieferung) oder durch Beseitigung der Mängel (Nachbesserung). Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt.

7.11 Von Cloud Item gelieferte bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Cloud Item aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der Cloud Item.

8. Freistellungsanspruch

8.1.  Cloud Item wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Cloud Item in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Cloud Item von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Cloud Item alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Cloud Item entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Cloud Item gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

9. Haftung

9.1.  Für Schäden haftet Cloud Item nur dann, wenn Cloud Item oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Cloud Item oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Cloud Item auf den Schaden beschränkt, der für Cloud Item bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

9.2. Cloud Item ist nicht haftbar für (a) indirekte, besondere, zugehörige, Folgeschäden oder Schadenersatz oder (b) entgangene Einnahmen, Gewinne, Einsparungen oder Firmenwerte.

9.3 Die Gesamthaftung von Cloud Item für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, ist auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat.

9.4.  Die Haftung von Cloud Item wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9.5.  Der Kunde ist selbst für die Einhaltung alle für den Betrieb seiner Cloud Item Produkte anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich.

9.6. Die Haftungsbeschränkungen nach diesen AGB gelten auch zugunsten der mit Cloud Item im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Cloud Item und der verbundenen Unternehmen.

10. Nutzung der Produkte, Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

10.1.  Der Kunde ist verpflichtet, auf öffentlich zugänglichen Cloud Item Produkten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Cloud Item von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

10.2.  Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Produkte nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere Regelungen des Strafrechts und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seinen Digitalen Zwilling und Inhalte nicht in Suchmaschinen eintragen oder für die Websuche aktivieren, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Cloud Item unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro).

10.3. Cloud Item ist nicht verpflichtet, die Digitalen Zwillinge und deren Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.6 unzulässig sind, ist Cloud Item berechtigt, den Zugang zu sperren. Cloud Item wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

11. Pflichten des Kunden

11.1. Der Kunde sichert zu, dass die Cloud Item von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Cloud Item jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Cloud Item binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. .

11.2. Cloud Items dürfen ausschließlich für die Abwicklung von den vereinbarten Prozessen verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt,

(a) Cloud Items als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen;

(b) den Dienst im Zusammenhang mit Umfragen, Wettbewerben, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Junk-E-Mails, Massenwerbesendungen (Spam) oder sonstigen nicht angeforderten Nachrichten oder Werbungen kommerzieller oder anderer Art zu verwenden;

(c) Viren, Würmer, trojanische Pferde, beschädigte Dateien, Viren-Falschmeldungen und andere zerstörerischen oder betrügerischen Elemente zu speichern oder zu verbreiten;

(d) andere Personen zu verleumden, zu beschimpfen, zu belästigen, ihnen nachzustellen, sie zu bedrohen oder deren Rechte (wie z.B. Rechte auf Privatsphäre und Persönlichkeitsschutz) anderweitig zu verletzen oder unangemessene, verleumderische, obszöne, sittenwidrige oder illegale Themen, Namen, Materialien oder Informationen zu veröffentlichen, bereitzustellen, hoch zu laden, zu vertreiben oder zu verbreiten;

(e) Dateien, die von einem anderen Nutzer hinterlegt worden sind, herunterzuladen, von denen Sie wissen oder vernünftigerweise wissen sollten, dass sie auf diese Weise nicht rechtmäßig vervielfältigt, angezeigt, aufgeführt und/oder vertrieben werden können;

(f) Nutzer schuldhaft an der Verwendung von Diensten zu hindern bzw. die Nutzung einzuschränken;

(g) eine falsche Identität zum Zwecke der Irreführung Dritter oder zu sonstigen Missbrauchshandlungen zu schaffen.

11.3. Der Kunde verpflichtet sich, von Cloud Item zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Cloud Item unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Kunde gewährt keinen Zugriff auf ein einzelnes Nutzerkonto durch mehr als eine Person, außer im Rahmen der Delegierungsfunktionen, die innerhalb der Dienste bereitgestellt werden. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Cloud Item nutzen, haftet der Kunde gegenüber Cloud Item auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, regelmäßige Datensicherungen auf dem Wege des Exports durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Cloud Item abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Cloud Item erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

11.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Dienste so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Systems, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Cloud Item ist berechtigt, Cloud Items, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Cloud Item wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

11.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Änderung von Features, Anwendungen, Skripten und Programmen nach 2.9 der vorliegenden AGB in zumutbarem Umfang mitzuwirken und ggf. fällige Anpassungen an seinen Cloud Item -Produkten selbst zu verantworten. Die Cloud Item wirkt darauf hin, dem Kunden so früh wie möglich solche Änderungen auf geeignetem Wege mitzuteilen.

11.6. Der Kunde ist verpflichtet, die öffentlich zugänglichen Digitalen Zwillinge und deren Inhalte mit einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Anbieterkennzeichnung („Impressum“) auszustatten.

11.7. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Backups seiner bei Cloud Item gehosteten Daten in regelmäßigen Abständen selbstständig und eigenverantwortlich zu erstellen.

11.8. Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung seiner Produkte nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere Regelungen des Strafrechts und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu verstoßen und übernimmt die umfassende Haftung für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Pflichten. Der Kunde ist insbesondere für die Inhalte seiner öffentlich zugänglichen Dienste verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm dargestellten bzw. über ihn erreichbaren Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung seiner Produkte, keine Inhalte zur Verfügung zu stellen oder in das Netz einzuspeisen bzw. einzugeben, die

  1. pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
  2. Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
  3. geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
  4. Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
  5. den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
  6. grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
  7. geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.
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